BEAUTIFUL LINES BY MARTINA KOHLS

Tel.: 0152/53881793


 

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf das Leistungsangebot bei Beautiful Lines by Martina Kohls.

1. Bei Personen unter 18 Jahren PMU Behandlungen wird ausschließlich mit Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten, sowie Kopie des Personalausweises des Jugendlichen und des Erziehungsberechtigten.

Zusätzlich muss der Erziehungsberechtigte beim Behandlung anwesend sein. Ich pigmentiere keine Personen unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss, sowie Bluter oder Personen mit Immunschwäche (HIV).

Ich behalten mir vor, Kundenwünsche abzulehnen; insbesondere bei Personen unter 18 Jahren, bei bestimmten medizinischen Indikationen.

Der Permanent make up Behandlung wird auf eigenen Wunsch und auf eigenes Risiko durchgeführt. Daher hat Kunde keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld, Preisminderung oder Preisrückerstattung.

Der Kunde unterschreibt vor der Behandlung Einverständniserklärung, die eine gesonderte schriftliche Vereinbarung als gegenseitige Absicherung als Grundlage hat und wird in den AGB nicht weiter erläutert.

2. Terminvereinbarung und Anzahlung

Der Kunde erkennt mit Vergabe des Termins meine nachstehenden Zahlungs-, und Geschäftsbedingungen an. Ein Vertrag zur Fertigung eines PMU kommt zustande, wenn der Kunde nach der Beratungsgespräch das PMU in Auftrag gibt und einen Termin vereinbart.

Wird ein Termin nicht spätestens 2 Werktage vorher abgesagt, berechne ich eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro. Sollte ein ärztliches Attest vorliegen, entfällt diese.

Die Bezahlung erfolgt immer in Bar oder per Kreditkarte in voller Höhe.

3. Garantie

Die Farbhaltbarkeit/Farbgleichmäßigkeit kann bei Augenbrauen, Lidstrichen, Lippenkonturen und anschattieren der Lippen bei jedem einzelnen unterschiedlich sein. Im Regelfall sind ein bis zwei Nachbehandlungen erforderlich.

Erste (PMU) Kontrolle in 4 Wochen ist Pflicht, bei nicht Einhaltung entfällt der Anspruch auf eine kostenfreie Nacharbeit nach 3 Monaten. Der Nachbehandlungstermin bei neuem Permanent Make Up erfolgt frühestens nach 4 Wochen.

Falls erforderlich können Nachbehandlungstermine innerhalb von 3 Monaten nach der ersten Behandlung vorgenommen werden. Weiter gelten Standartpreise (siehe Preisliste)

Meine Kunden erhalten die Auffrischung zum vergünstigten Preis innerhalb von 18 Monaten, d.h.es wird eine einmalige Pigmentierung durchgeführt und berechnet. Dies entspricht 50% des Neupreises. Darüber hinaus wird wieder der Neupreis berechnet ,dei dem wieder eine kostenlose Nachpigmentierung inbegriffen ist.

4. Hygiene

Beautiful Lines by Martina Kohls arbeitet streng nach den Hygiene Vorschriften . Hygiene wird auf höchstem Niveau gewährleistet. Alle Produkte sind hochwertig und zuverlässig. Farben sind spezielle Permanent-Make-Up-Farben (Tätowiermittel- Verordnung/Bundesgesetzblatt 2008 Teil I Nr. 53, S. 2215-2219),es wird nur mit Einwegmodulen gearbeitet. Es wird grundsätzlich mit Handschuhe und Mundschutz gearbeitet.

5.Haltbarkeit

Ich informiere Sie ausführlich über Pflegehinweise zur Nachbehandlung eines PMU, alle Indikationen und Nebenwirkungen. ( Pflegehinweise und Pflegemittel wird ausgehändigt.) Da jede Haut, bzw. Schleimhaut unterschiedlich die Farbe annimmt, kann eine hundertprozentig gleiche Farbintensität an allen pigmentierten Stellen nicht immer gewährleistet werden. Bei Bedarf kann ein Termin zur Nachbehandlung in Anspruch genommen werden.
 

Salvatorische Klausel

«Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

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